ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(STAND 28.03.2022)

    1. REISEBEDINGUNGEN

    Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Verbraucher und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unterschrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES UND GÜLTIGE REISELEISTUNGEN

    a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen. Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt.

    b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustandekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.

    c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt, etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde.

    d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses Umstandes kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, verpflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten Tag einzuhalten. Diesbezüglich behält sich VOYAGE vor, die jeweiligen Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des Teilnehmerausweis/ Voucher mitgeteilt. Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verantwortungsbereich der leistungserbringenden Airline liegen. VOYAGE ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung, sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von unsicheren Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“) finden Sie auf www.lba.de.

    e) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit der Kunde diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

    3. ZAHLUNGEN

    Eine Anzahlung i.H.v 20% des Reisepreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des Sicherungsscheines fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit der rechtzeitige (Online-) Versand der Reiseunterlagen gewährleistet werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig.

    4. ÄNDERUNGSVORBEHALTE/PREISANPASSUNGEN

    Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig erhöhen, wenn die Voraussetzungen aus 4a) vorliegen und der Reisepreis sich um höchstens 8 % des Reisepreises erhöht.

    a) Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten:

    • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff- oder andere Energieträger,
    • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
    • Änderung der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

    b) Der Reiseveranstalter wird den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten. Die Berechnung der Preiserhöhung wird dem Reisenden mitgeteilt.

    Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.

    In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.

    Bei Änderungen von vereinbarten Reiseleistungen nach Abschluss des Reisevertrages wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

    Bei Änderungen der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

    c) Eine Erhöhung im Sinne von Nr. 4 ff. AGB ist nur zulässig, sofern die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.

    d) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4a) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

    e) Übersteigt eine nach 4a) bis 4d) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter dem Reisenden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Angemessen ist die Frist dabei, wenn dem Reisenden unter Berücksichtigung der Umstände hinreichend Zeit zur Überlegung und Abgabe seiner Erklärung bleibt, wobei jedenfalls 7 Tage ab Zugang des Preiserhöhungsangebotes ausreichend sind.

    Wahlweise kann der Reiseveranstalter dem Reisenden zusammen mit dem Angebot der Preiserhöhung die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, wobei der Reiseveranstalter den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 250 § 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren hat.

    Erfolgt keine Äußerung des Reisenden in der gesetzten Frist zu dem Preiserhöhungsangebot des Reiseveranstalters, gilt das Angebot als angenommen, § 651 g Abs. 2 S. 3 BGB.

    Das unter 4e) Abs. 1 AGB Genannte gilt auch für andere Vertragsänderungen als Preiserhöhungen entsprechend, wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen kann. (Bsp.: deutliche Änderung der Reiseroute oder der Reisezeit, Änderung der vereinbarten Unterbringung).

    5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN

    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschädigung verlangen.

    a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

    b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verantwortlichkeit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von VOYAGE unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

    c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach zeitlicher Staffelung, Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertraglichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen des Reiseveranstalters und zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.

    RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN BEI BUSPAUSCHALREISEN:

    - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person

    - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person

    - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person

    - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person

    - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person

    - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person.

    RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN BEI FLUGREISEN:

    - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person

    - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person

    - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person

    - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person.

    Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen!)

    d) Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden.

    6. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

    VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen:

    a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

    b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.

    c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren, der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

    d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist, kann er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden, ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet.

    7. KÜNDIGUNG DURCH DEN REISENDEN

    Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemängeln gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

    8. UMBUCHUNG

    Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Änderungen des Abreisetermins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei Flugreisen: Es gelten die Umbuchungsgebühr der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich der dem Veranstalter entstehenden Zusatzkosten aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit.

    9. HAFTUNG

    Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:

    a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

    b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

    c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen

    d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

    e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet.

    f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden entstehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind. Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch sonst an der Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt ist und der Eintritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.

    g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.

    h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden beziehen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

    i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatzoder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus Minderung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat oder nach Maßgabe

    1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
    2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
    3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
    4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
    5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.

    10. ZUSÄTZLICHE  HAFTUNG BEI FLUGREISEN

    a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen, direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen, wenn die Schadenanzeigen nicht ausgefüllt worden ist.

    b). Die Schadenmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, angezeigt werden.

    c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

    11. GEPÄCKBEFÖRDERUNG

    Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in folgendem Umfang befördert: maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer) mit max. 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Gegenstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

    12. MITWIRKUNGSPFLICHT

    Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilnehmer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Falls die Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel gegenüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen. Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie erheblich erschwert.

    13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

    a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige Botschaft Auskunft.

    b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

    14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

    Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

    15. STREITBEILEGUNG

    Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

    16. GERICHTSSTAND

    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

    17. VERANSTALTER ALLER REISEN

    Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.Geschäftsführer: Gert Just. Veranstalter der Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s Bay (Malta), St. Julian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt / Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferienwerk Oberhausen e.V., Oberhausen / Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuballcamp ist: Rheinfit Sportakademie GmbH, Köln / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons ist: Action Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise nach Zell am See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Veranstalter der Reise nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH, Münster / Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der Reisen nach Mariapfarr und Obertauern ist: young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reisen nach Beldorf, Soltau, Usedom, Swinemünde, Werbellinsee, Gadow, Tropical Islands und Bad Sooden-Allendorf ist KI JU Ferienservice GmbH, Berlin.